Online Antrag/ Anfrage: Zuschuss zu Seminarkosten Baden-Württemberg in Höhe von 30% bzw. 50%
Welcher Zuschuss ist möglich:
- Personen < 50 Jahre = 30% der Seminarkosten
- Personen ab 50 Jahre =
50% der Seminarkosten
Wer kann den Zuschuss erhalten:
- Beschäftigte, deren Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) in Baden-Württemberg ansässig oder der Wohnsitz des Seminarteilnehmers sich in Baden-Württemberg befindet
- Freiberufler, Unternehmer, Existenzgründer ansässig in Baden-Württemberg
- Gründungswillige ansässig in Baden-Württemberg
- Wiedereinsteiger (z.B.
arbeitssuchend) ansässig in Baden-Württemberg
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften
Sollten Sie Zuschussberechtigt sein, so übernehmen wir für Sie die komplette Antragsstellung. Bitte füllen Sie unverbindlich das Formular aus, an welchem Seminar Sie gerne teilnehmen möchten. Weitere Informationen erhalten Sie von uns unverbindlich und umgehend!


